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OLG Rostock (21 Ss OWi 102/21 [B]) | Datum: 20.08.2021
I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 01.06.2021 - 327 OWi 752/20 - wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. I. [...]